Bürgerinitiative gegen Fluglärm Raunheim
Raunheim und der Frankfurter
Flughafen
Für
die Raunheimer Bürger ist das Leben im direkten Umfeld des Frankfurter
Flughafens nicht nur mit den Vorteilen, die sich durch seine Wirtschaftskraft
ergeben, verbunden.
Mit
dem Großflughafen vor der Tür werden die Bewohner der Stadt ständig mit Fluglärm, Sicherheitsrisiken und Schadstoffen
in der Luft belastet. Dadurch wird unser Wohnumfeld in seiner notwendigen
Funktion als tägliches Erholungsgebiet massiv gestört.
Der
Flughafen scheint einem ständigen Expansionsdrang zu unterliegen. Ganz aktuell
ist zu befürchten, daß es zu einem weiteren Kapazitätsausbau am Frankfurter
Flughafen kommt.
Daher
sollen die drei wichtigsten Störfaktoren, die vom Flugbetrieb ausgehen,
dargestellt werden.
Der
Frankfurter Flughafen gilt hinsichtlich seiner Passagier- und Frachtaufkommen
als einer der größten europäischen Flughäfen. Die hohe Frequenz von Starts und
Landungen am Flughafen führte in 1997 zu Spitzenwerten von bis zu 89
Flugbewegungen in einer Stunde.
Die
Stadt Raunheim ist mit ihrer Nähe zum Frankfurter Flughafen in besonderem Maße
von den negativen Auswirkungen des Flugbetriebes betroffen. Das Stadtgebiet
wird, je nach Wetterlage, in zum Teil extrem niedriger Höhe direkt überflogen.
Daraus
ergibt sich für die Bewohner der Stadt eine enorme Lärmbelastung, die immer
häufiger auch bis in die Nachtstunden anhält.
Bei
den ständigen Lärmaufzeichnungen an zahlreichen Meßstellen rund um den
Flughafen werden in Raunheim die mit Abstand höchsten Werte ermittelt.
Vor
dem Hintergrund der ehrgeizigen Ausbaupläne der Flughafen Betreibergesellschaft
(FAG) ist mit einer weiteren Zunahme der Belastungen, speziell für Raunheim, zu
rechnen.
Daher
gilt es als vom Fluglärm am stärksten betroffene Kommune alle Möglichkeiten
auszuschöpfen, die geeignet sind, die Belastungen zu reduzieren.
Nachfolgend
stellen wir den verschiedenen Problemfeldern entsprechende Lösungsansätze
gegenüber. Diese sind mit allem Nachdruck zu fordern.
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Problemstellung |
Maßnahmen/Forderungen |
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Direkter Überflug des Stadtgebietes beim Landeanflug, vor allem bei
Ostwetterlagen |
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Erhöhung der Rückenwindkomponente von 5 auf 7 Knoten beim Landeanflug
von Osten |
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Rechnerische Überflughöhe beim Landeanflug über Raunheim beträgt 398
m im Westen und 293 m im Osten bei einem Anflugwinkel von 3°. ·
Beobachtungen lassen darauf schließen, daß diese Überflughöhe häufig
unterschritten wird. In Extremfällen sind bereits Gebäudeschäden
aufgetreten. |
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Durch Erhöhung des Anflugwinkels könnte eine größere Überflughöhe
erreicht werden. ·
Die Verlegung des Aufsetzpunktes beim Landeanflug in Richtung Osten
bewirkt eine weitere Vergrößerung der Überflughöhe ·
Die Überflughöhen müssen aufgezeichnet, veröffentlicht und
kontrolliert werden. |
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In Spitzenzeiten wurden in 1997 bis zu 89 Flugbewegungen in einer
Stunde erreicht. ·
Die Belastungsgrenzen der Anwohner sind erreicht, dennoch gibt es
progressive Ausbaupläne der FAG |
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Durch Festlegung von Obergrenzen bei den Flugbewegungen und den
Lärmereignissen müssen die Belastungen reduziert werden. ·
Weitere Belastungen durch Kapazitätserhöhungen des Flughafens zu
Lasten Raunheims sind zu vermeiden. Den Flughafenausbau lehnen wir ab. |
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Flugspur-Aufzeichnungen zeigen bei Starts eine zunehmende Abweichung
von der Ideallinie, was direkte Überflüge über das Stadtgebiet zur Folge hat. ·
Das gesamte Stadtgebiet liegt im Flugerwartungsgebiet. Dies ist
wegen der heutigen technischen Möglichkeiten nicht mehr notwendig. |
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Bei Starts in Richtung Westen muß die Abflugroute konsequent
eingehalten werden. ·
Die Abflugroute muß, entsprechend den technischen Möglichkeiten, so
eng gefaßt werden, daß Raunheim bei Starts ganz aus dem Flugerwartungsgebiet
heraus genommen werden kann. |
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Fluglärmbedingte Beeinträchtigungen, rund um die Uhr, betreffen alle
privaten und öffentlichen Bereiche in der Stadt |
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passiven Schallschutz erhöhen, z.B. Programm für Lärmschutzfenster
für ganz Raunheim auflegen. |
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Die Nachtflugbewegungen belasten bereits heute sehr stark. Dennoch
werden ständig steigende Flugbewegungen während der Nachtstunden registriert. |
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Die Nachtflugbeschränkungen sind auf ein generelles Nachtflugverbot
in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr auszuweiten |
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Frankfurt wird durch Militärfluggerät genutzt. |
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Der Frankfurter Flughafen muß wegen der Lage im Ballungsgebiet für
die militärische Nutzung gestrichen werden. |
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Flughafenbetreiber können Sonderrechte in Anspruch nehmen, die dem
Flugbetrieb kaum emmissionsbedingte Beschränkungen auferlegt. ·
Die amtliche Ermittlung des Lärms in Form des äquivalenten
Dauerschallpegels schönt das tatsächliche Lärmereignis. ·
Die Betreibergesellschaft und die Gesellschafter sind gleichzeitig
Genehmigungs- und Kontrollinstanz des gesamten Flugbetriebs. |
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Es ist eine Novellierung des Lärmgesetzes zu Gunsten der Geschädigten
notwendig. ·
Bei der Bewertung des Lärms muß das Einzelschallereignis
berücksichtigt werden. ·
Die aufgezeigte Gefahr der Interessenskollision muß ausgeschlossen
werden. ·
Für die Einhaltung der genannten Reglementierungen, wie
Abflugroute/Nachtflüge/ Überflughöhe/Rückenwindkomponente, muß eine unabhängige
Kontrollinstanz eingesetzt werden, die bei Zuwiderhandlungen Sanktionen
einleitet. ·
Bei der Stadtverwaltung sollte eine Anlauf- und Koordinierungsstelle
für Probleme der Bürger mit dem Flugbetrieb eingerichtet werden. |
2. Sicherheitsrisiken des
Flugbetriebes
Neben
den Fluglärmbelastungen sind die Anwohner im Umfeld des Flughafens dem
ständigen Unfallrisiko ausgesetzt.
Das
Flugzeug gilt zwar als sicheres Verkehrsmittel, dennoch werden wir immer wieder
durch Nachrichten von verunglückten Flugzeugen auf die Grenzen der menschlichen
und technischen Möglichkeiten aufmerksam.
Bedingt
durch den überfüllten europäischen Luftraum ist mit einer großen Dunkelziffer
im Bereich der sogenannten Beinahe-Zusammenstöße zu rechnen.
Die
Deutsche Flugsicherung (DFS) hat bereits darauf hingewiesen, daß die Fluglotsen
in den stark frequentierten Lufträumen wie Frankfurt zeitweise an der Grenze
der Belastbarkeit arbeiten.
Auf
100 Unglücksfälle verteilt sich das Risiko „Fliegen“ auf die einzelnen
Flugphasen wie folgt:
Start 18
Steigflug 18
Reiseflug 8
Sinkflug 3
Anflug 28
Landung 25
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Problemstellung |
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Gemäß Statistik passieren 56 % der Flugzeug-Unfälle in der Landephase
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36 % dieser Unfälle treten in der Startphase auf ·
Dadurch ist Raunheim permanent von einem hohen Sicherheitsrisiko
bedroht. |
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Frankfurt ist international als Notlandeflughafen für
Militärmaschinen ausgewiesen ·
Militärische Fracht und Treibstofftransporte erhöhen das
Sicherheitsrisiko zusätzlich |
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Risiken durch Flugbetrieb (z.B. herabfallende Teile) ·
aktive und passive Sicherheit erhöhen |
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Verschärfung der Situation durch geplante Kapazitätsausweitung (zusätzliche
Landebahn) |
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Kann der Luftraum weitere Starts und Landungen verkraften? |
Quellen: Aufzeichnungen der Deutschen
Flugsicherung (DFS)
Berechnungen des
Fluglärmschutzbeauftragten
Der
Betrieb des Frankfurter Flughafens führt zu spezifischen Schadstoffbelastungen
durch Emissionen der Flugtriebwerke sowie zu einer Erhöhung der allgemeinen
Abgasbelastung durch gesteigertes Verkehrsaufkommen.
Im
Umfeld des Flughafens machen die Emissionen aus dem Flugverkehr mehr als die
Hälfte der Gesamtemission des Verkehrsbereichs aus; bei den gesundheitlich
besonders problematischen organischen Stoffen ist der Ausstoß des Flugverkehrs
dreimal so hoch wie der des Kfz-Verkehrs.
Obwohl
die Triebwerks-Emissionen spezifisch zusammengesetzt sind, gibt es keine
umfassenden Untersuchungen über die dadurch hervorgerufenen Belastungen in den
besonders betroffenen Anlieger-Gemeinden.
Problemstellung
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Maßnahmen / Forderungen
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Flugverkehr und Flughafenbetrieb sind wesentliche Quellen für
Schadstoffe, aber deren Menge, Zusammensetzung und Wirkung sind nur unzureichend
bekannt. |
Umfassende Untersuchung
der Flughafen-bedingten Immissionen in Raunheim in Abhängigkeit von
Anflugrichtung und Wetterlage. Keine weiteren
Steigerungen der Emissionen, solange deren Auswirkungen nicht umfassend dokumentiert
und bewertet werden können. |
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Der Flughafen unterliegt hinsichtlich der Emissionssituation keiner
aktuellen Kontrolle oder Eingriffsregelung. |
Schaffung eines
unabhängigen Kontroll- und Steuerungssystems in Abhängigkeit von der
aktuellen Immissionssituation, angelehnt an die Regelungen des
Bundesimmissionsschutzgesetzes. |
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Es gibt keine hinreichende Motivation für die Betreiber,
schadstoffärmere Triebwerke einzusetzen. |
Erhöhung der Gebühren in
Abhängigkeit vom tatsächlichen Schadstoffausstoß der eingesetzten Flugzeuge. Schaffung von Motivation
für Umrüstungen durch langfristig geplante und bekannte Kostensteigerung pro
Schadstoffvolumen. Aufhebung der
Steuerbefreiung für Flugbenzin zur weiteren Motivierung von Einsparungen. |
Quelle: Kommission zur Abwehr des Fluglärms für den
Flughafen Frankfurt
3. Seminar Luftschadstoffe, "Regionale und globale Luftverunreinigung
durch Luftfahrzeuge" am 02. März 1999, Flughafen Frankfurt Main