Grundlegende Positionen

Raunheim und der Frankfurter Flughafen

Für die Raunheimer Bürger ist das Leben im direkten Umfeld des Frankfurter Flughafens nicht nur mit den Vorteilen, die sich durch seine Wirtschaftskraft ergeben, verbunden.

Mit dem Großflughafen vor der Tür werden die Bewohner der Stadt ständig mit Fluglärm, Sicherheitsrisiken und Schadstoffen in der Luft belastet. Dadurch wird unser Wohnumfeld in seiner notwendigen Funktion als tägliches Erholungsgebiet massiv gestört.

Der Flughafen scheint einem ständigen Expansionsdrang zu unterliegen. Ganz aktuell ist zu befürchten, daß es zu einem weiteren Kapazitätsausbau am Frankfurter Flughafen kommt.

Daher sollen die drei wichtigsten Störfaktoren, die vom Flugbetrieb ausgehen, dargestellt werden.


1. Fluglärm

Der Frankfurter Flughafen gilt hinsichtlich seiner Passagier- und Frachtaufkommen als einer der größten europäischen Flughäfen. Die hohe Frequenz von Starts und Landungen am Flughafen führte in 1997 zu Spitzenwerten von bis zu 89 Flugbewegungen in einer Stunde.

Die Stadt Raunheim ist mit ihrer Nähe zum Frankfurter Flughafen in besonderem Maße von den negativen Auswirkungen des Flugbetriebes betroffen. Das Stadtgebiet wird, je nach Wetterlage, in zum Teil extrem niedriger Höhe direkt überflogen.

Daraus ergibt sich für die Bewohner der Stadt eine enorme Lärmbelastung, die immer häufiger auch bis in die Nachtstunden anhält.

Bei den ständigen Lärmaufzeichnungen an zahlreichen Meßstellen rund um den Flughafen werden in Raunheim die mit Abstand höchsten Werte ermittelt.

Vor dem Hintergrund der ehrgeizigen Ausbaupläne der Flughafen Betreibergesellschaft (FAG) ist mit einer weiteren Zunahme der Belastungen, speziell für Raunheim, zu rechnen.

Daher gilt es als vom Fluglärm am stärksten betroffene Kommune alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die geeignet sind, die Belastungen zu reduzieren.

Nachfolgend stellen wir den verschiedenen Problemfeldern entsprechende Lösungsansätze gegenüber. Diese sind mit allem Nachdruck zu fordern.


Problemstellung

Maßnahmen / Forderungen

Direkter Überflug des Stadtgebietes beim Landeanflug, vor allem bei Ostwetterlagen

Erhöhung der Rückenwindkomponente von 5 auf 7 Knoten beim Landeanflug von Osten

Rechnerische Überflughöhe beim Lande­anflug über Raunheim beträgt 398 m im Westen und 293 m im Osten bei einem Anflugwinkel von 3°.

Beobachtungen lassen darauf schließen, dass diese Überflughöhe häufig unter­schritten wird.
In Extremfällen sind bereits Gebäudeschäden aufgetreten.

Durch Erhöhung des Anflugwinkels könnte eine größere Überflughöhe erreicht werden.

Die Verlegung des Aufsetzpunktes beim Lande­anflug in Richtung Osten bewirkt eine weitere Ver­größerung der Überflughöhe

Die Überflughöhen müssen aufgezeichnet, ver­öffentlicht und kontrolliert werden.

In Spitzenzeiten wurden in 1997 bis zu 89 Flug­bewegungen in einer Stunde erreicht.

Die Belastungsgrenzen der Anwohner sind er­reicht, dennoch gibt es progressive Ausbaupläne der FAG

Durch Festlegung von Obergrenzen bei den Flug­bewegungen und den Lärmereignissen müssen die Belastungen reduziert werden.

Weitere Belastungen durch Kapazitäts­erhöhun­gen des Flughafens zu Lasten Raun­heims sind zu vermeiden. Den Flughafen­ausbau lehnen wir ab.

Flugspur-Aufzeichnungen zeigen bei Starts eine zunehmende Abweichung von der Ideallinie, was direkte Überflüge über das Stadtgebiet zur Folge hat.

Das gesamte Stadtgebiet liegt im Fluger­wartungs­gebiet. Dies ist wegen der heutigen tech­nischen Möglichkeiten nicht mehr notwendig.

Bei Starts in Richtung Westen muss die Abflug­route konsequent eingehalten werden.

Die Abflugroute muss, entsprechend den tech­nischen Möglichkeiten, so eng gefasst werden, dass Raunheim bei Starts ganz aus dem Flug­erwar­tungs­gebiet heraus genommen werden kann.

Fluglärmbedingte Beeinträchtigungen, rund um die Uhr, betreffen alle privaten und öffentlichen Bereiche in der Stadt

passiven Schallschutz erhöhen, z.B. Programm für Lärmschutzfenster für ganz Raunheim auflegen.

Die Nachtflugbewegungen belasten bereits heute sehr stark. Dennoch werden ständig steigende Flugbewegungen während der Nachtstunden registriert.

Die Nachtflugbeschränkungen sind auf ein generelles Nachtflugverbot in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr auszuweiten

Frankfurt wird durch Militärfluggerät genutzt.

Der Frankfurter Flughafen muss wegen der Lage im Ballungsgebiet für die militärische Nutzung gestrichen werden.

Flughafenbetreiber können Sonder­rechte in Anspruch nehmen, die dem Flugbetrieb kaum emmissions­bedingte Beschränkungen auferlegt.

Die amtliche Ermittlung des Lärms in Form des äquivalenten Dauerschallpegels schönt das tatsächliche Lärmereignis.

Die Betreibergesellschaft und die Gesell­schafter sind gleichzeitig Genehmigungs- und Kontrollinstanz des gesamten Flug­betriebs.

Es ist eine Novellierung des Lärmgesetzes zu Gunsten der Geschädigten notwendig.

Bei der Bewertung des Lärms muss das Einzel­schallereignis berücksichtigt werden.

Die aufgezeigte Gefahr der Interessens­kollision muss ausgeschlossen werden.

Für die Einhaltung der genannten Reglemen­tie­rungen, wie Abflugroute/Nachtflüge/ Überflug­höhe/Rückenwindkomponente, muss eine unab­hängige Kontrollinstanz eingesetzt werden, die bei Zuwiderhandlungen Sanktionen einleitet.

Bei der Stadtverwaltung sollte eine Anlauf- und Koordinierungsstelle für Probleme der Bürger mit dem Flugbetrieb eingerichtet werden.



2. Sicherheitsrisiken des Flugbetriebes

Neben den Fluglärmbelastungen sind die Anwohner im Umfeld des Flughafens dem ständigen Unfallrisiko ausgesetzt.

Das Flugzeug gilt zwar als sicheres Verkehrsmittel, dennoch werden wir immer wieder durch Nachrichten von verunglückten Flugzeugen auf die Grenzen der menschlichen und technischen Möglichkeiten aufmerksam.

Bedingt durch den überfüllten europäischen Luftraum ist mit einer großen Dunkelziffer im Bereich der sogenannten Beinahe-Zusammenstöße zu rechnen.

Die Deutsche Flugsicherung (DFS) hat bereits darauf hingewiesen, dass die Fluglotsen in den stark frequentierten Lufträumen wie Frankfurt zeitweise an der Grenze der Belastbarkeit arbeiten.

Auf 100 Unglücksfälle verteilt sich das Risiko „Fliegen“ auf die einzelnen Flugphasen wie folgt:

Start18 %
Steigflug18 %
Reiseflug8 %
Sinkflug3 %
Anflug28 %
Landung25 %


Problemstellung

Gemäß Statistik passieren 56 % der Flugzeug-Unfälle in der Landephase

36 % dieser Unfälle treten in der Startphase auf

Dadurch ist Raunheim permanent von einem hohen Sicherheitsrisiko bedroht.

Frankfurt ist international als Notlandeflughafen für Militärmaschinen ausgewiesen

Militärische Fracht und Treibstofftransporte erhöhen das Sicherheitsrisiko zusätzlich

Risiken durch Flugbetrieb (z.B. herabfallende Teile)

aktive und passive Sicherheit erhöhen

Verschärfung der Situation durch geplante Kapazitätsausweitung (zusätzliche Landebahn)

Kann der Luftraum weitere Starts und Landungen verkraften?


Quellen:Aufzeichnungen der Deutschen Flugsicherung (DFS)
 Berechnungen des Fluglärmschutzbeauftragten


3. Schadstoffe

Der Betrieb des Frankfurter Flughafens führt zu spezifischen Schadstoffbelastungen durch Emissionen der Flugtriebwerke sowie zu einer Erhöhung der allgemeinen Abgasbelastung durch gesteigertes Verkehrsaufkommen.

Im Umfeld des Flughafens machen die Emissionen aus dem Flugverkehr mehr als die Hälfte der Gesamtemission des Verkehrsbereichs aus; bei den gesundheitlich besonders problematischen organischen Stoffen ist der Ausstoß des Flugverkehrs dreimal so hoch wie der des Kfz-Verkehrs.

Obwohl die Triebwerks-Emissionen spezifisch zusammengesetzt sind, gibt es keine umfassenden Untersuchungen über die dadurch hervorgerufenen Belastungen in den besonders betroffenen Anlieger-Gemeinden.


Problemstellung

Maßnahmen / Forderungen

Flugverkehr und Flughafenbetrieb sind wesentliche Quellen für Schadstoffe, aber deren Menge, Zusammensetzung und Wirkung sind nur unzureichend bekannt.

Umfassende Untersuchung der Flughafen-bedingten Immissionen in Raunheim in Abhängigkeit von Anflugrichtung und Wetterlage.

Keine weiteren Steigerungen der Emissionen, solange deren Auswirkungen nicht umfassend dokumentiert und bewertet werden können.

Der Flughafen unterliegt hinsichtlich der Emissionssituation keiner aktuellen Kontrolle oder Eingriffsregelung.

Schaffung eines unabhängigen Kontroll- und Steuerungssystems in Abhängigkeit von der aktuellen Immissionssituation, angelehnt an die Regelungen des Bundesimmissionsschutz­gesetzes.

Es gibt keine hinreichende Motivation für die Betreiber, schadstoffärmere Triebwerke einzusetzen.

Erhöhung der Gebühren in Abhängigkeit vom tatsächlichen Schadstoffausstoß der einge­setzten Flugzeuge.

Schaffung von Motivation für Umrüstungen durch langfristig geplante und bekannte Kosten­steigerung pro Schadstoffvolumen.

Aufhebung der Steuerbefreiung für Flugbenzin zur weiteren Motivierung von Einsparungen.


Quelle:Kommission zur Abwehr des Fluglärms für den Flughafen Frankfurt
3. Seminar Luftschadstoffe, "Regionale und globale Luftverunreinigung
durch Luftfahrzeuge" am 02. März 1999, Flughafen Frankfurt Main



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