Plakat TTIP-EBI

Die sog. Freihandels-Abkommen TTIP und CETA gefährden u.a. die Möglich­keiten der EU-Mitglieds­staaten, Rege­lungen zum Schutz von Gesund­heit und Umwelt auch gegen die Profit-Interessen grosser Konzerne durch­zusetzen. Davon können insbe­sondere auch Betriebs­beschrän­kungen an Flughäfen, wie z.B. das Nacht­flug­verbot in Frank­furt, betroffen sein.

Deshalb rief das Bündnis der Bürger­initia­tiven dazu auf, die selbst­organi­sierte Euro­päische Bürger­initi­ative gegen TTIP und CETA zu unter­stützen. Ziel war, bis zum 6. Oktober 2015 eine Million Unter­schriften zu sammeln.
(Da endete das eine Jahr, das auch eine offiziell regis­trierte EBI Zeit hätte, mindes­tens 1 Million Unter­schriften in mindestens sieben Mitglieds­staaten zu sammeln. Die EU-Kommission hatte die Regis­trierung aus formalen Gründen abgelehnt. Die sEBI erfüllte aber soweit als möglich alle Bedingungen, die auch eine anerkannte Initiative hätte einhalten müssen.)

Am 6.10. waren 3,26 Millionen Unter­schriften gesammelt,
das Mindest­quorum wurde nicht nur in sieben,
sondern in 23 Mitglieds­staaten erreicht.

Die Unterschriften wurden am 7.10. in Brüssel in einer symbolischen Aktion übergeben. Um weiter über die Probleme und Forde­rungen aufzuklären, geht die Unter­schriften­sammlung weiter, nunmehr unter dem Titel "Stop TTIP - Europäische Initiative gegen TTIP und CETA".

Es sind keines­falls nur die üblichen Verdächtigen, die in diesen Abkommen Gefahren sehen. So warnt z.B. auch das Umwelt­bundes­amt in einem Positions­papier, das Frei­handels­abkommen TTIP berge "... erheb­liche Risiken: Umwelt­standards könnten sinken und die Umwelt­eigen­schaften von Produkten gefährdet werden" (S.4).
Konkret macht das Positions­papier deutlich, dass eine "Angleichung" von Standards, die in der EU auf dem Vorsorge­prinzip ("beweise, dass es unschäd­lich ist") basieren, in den USA jedoch auf dem Risiko­prinzip ("beweise, dass es schädlich ist"), nur zu einer Aufwei­chung der EU-Standards führen kann.

Dass diese Gefahren nicht nur theore­tischer Natur sind, machen eine ganze Reihe von Beispielen deutlich.

Schon unmittelbar nach Abschluss der CETA-Verhand lungen kam z.B. von einem Lobby isten der Metall industrie eine sehr klare Ansage: "Ich hoffe, CETA schafft am Ende auch eine Diskussions plattform, mit dem Ziel, den recht lichen Rahmen in der EU neu abzu stecken. ... Ein Beispiel dafür ist das Zulassungs verfahren unter REACH." Wie das zu verstehen ist, kann man im oben zitierten UBA-Positions papier nachlesen. REACH regelt die Zulas sung von chemischen Stoffen in der EU - nach dem Vorsorge-Prinzip.

Zum Abschluss der bisher letzten Verhand­lungs­runde über das Abkommen kriti­sierte der US-Chef­unter­händler massiv einen EU-Beschluss, den Mitglieds­staaten bei der Genehmigung der Einfuhr von 'gentech­nisch veränderten Orga­nismen' einen eigenen Entschei­dungs­spiel­raum einzu­räumen, als "nicht vereinbar mit den inter­natio­nalen Verpflich­tungen der EU".
Bereits früher hatten die USA deutlich gemacht, dass sie die von den EU-Mitglieds­staaten vorgelegte Liste der von den Verhand­lungen auszu­schlies­senden Dienst­leistungs-Regulie­rungen nicht akzeptieren würden.

Entgegen anders­lautender Behauptungen sind schon zahlreiche Maßnahmen, insbesondere im Bereich Umweltschutz, von Konzernen aufgrund bereits bestehender Verein­barungen beklagt worden. Zuletzt wurde Kanada verurteilt, weil es aus Umwelt­schutz­gründen dem US-Konzern Bilcon unter­sagt hatte, in Nova Scotia Minera­lien unter Einsatz von Spreng­stoffen abzubauen.

Noch mehr Argumente gegen TTIP, insbe­sondere aus Umwelt-Sicht, gibt es in einem Steckbrief der EU-Koordniation des Deutschen Naturschutzrings, in einer Broschüre des öster­reich­ischen EU-Umwelt­büros und auf der Themenseite des BUND.


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